Wiedereintritt/Umgemeindung
Fragen und Antworten
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
Wenden Sie sich an das Gemeindebüro (Fr. 14-16 Uhr) oder an Pfarrer Manuel Neumann. Gemeindebüro: Tel: 0201 578883; Email:
Sie können aber auch in die Eintrittsstelle (Marktkirche, Essen-Innenstadt), oder bei jedem Pfarrer eintreten. Mit diesem Formular können Sie bei uns in die Gemeinde eintreten. Eintritt
Ich möchte gerne in Ihrer Gemeinde Mitglied werden, wohne aber nicht in Burgaltendorf?
Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns wohl fühlen und wir ihre Heimatgemeinde sein sollen, dann können Sie mit diesem Formular die Gemeindezugehörigkeit wechseln. Umgemeindung
Wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht ein Taufgespräch / Taufunterweisung / Glaubenskurs voraus, um so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Wenn ich vorher ausgetreten bin, werde ich noch einmal getauft?
Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nein nicht unbedingt. Doch wir freuen uns, wenn wir Sie im Gottesdienst begrüßen dürfen und wenn Sie wollen, stellen wir Sie als neues Mitglied gerne vor.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen vielen Menschen zugute (Kindergarten, Bildung, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Musik.). Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, und je nachdem einen Nachweis über die Taufe und Austrittsbescheinigung.
Was kostet mich der Eintritt bzw. die Kirchenmitgliedschaft?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. Als Kirchenmitglied zahlen Sie Kirchensteuer, das sind ca. 9% von der Einkommenssteuer. Allerdings funktioniert unser kirchliches Leben nicht ohne zusätzliche Spenden. Deswegen freuen wir uns über Spenden, die von der Steuer absetzbar sind.